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Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel in Feuerlöschern

19.08.2022 | News

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt sich für ein Verbot von perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz PFAS) in Feuerlöschschäumen ein. Die Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird für 2024 erwartet.

Dazu werden die PFAS-Verbote stufenweise eingeführt, jedoch wird die Übergangszeit von sechs Monaten, gerade im Hinblick auf die Lebensdauer von Feuerlöschern und den Austauschzyklus von Löschmitteln als relativ kurz betrachtet. Daher besteht akuter Handlungsbedarf!

Warum wird fluorhaltiges Schaumlöschmittel verboten?

Der Hintergrund ist, dass PFA-Substanzen im Verdacht stehen, einen negativen Einfluss auf die menschliche Gesundheit zu besitzen. Zudem besteht die Vermutung, dass es die Umwelt schädigt und schwer abbaubar ist. Durch das Verbot sollen zukünftige Schäden an Mensch und Umwelt vermieden werden.

Als Teil der notwendigen Maßnahmen werden PFAS-haltige Feuerlöschschäume EU-weit verboten. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, alle PFAS auslaufen zu lassen und ihre Verwendung nur zuzulassen, wenn sie für die Gesellschaft unerlässlich ist.

Die Stellungnahme der ECHA zu den vorgeschlagenen Einschränkungen wird bereits 2024 erwartet. Die Europäische Kommission legt zusammen mit den 27 EU-Mitgliedstaaten die Grenzwerte und ihre Bedingungen auf der Grundlage von Vorschlägen und Stellungnahmen der Kommission fest. Somit wird mit einem unmittelbaren Inkrafttreten des Verbots gerechnet.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema. Falls Ihre Fragen dadurch nicht beantwortet werden, sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

1. Definition: "Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen" (PFAS)?

Zusätze auf Fluorbasis in Feuerlöschschäumen erlauben eine effektive Brandbekämpfung von Bränden der Klasse B – Flüssigkeitsbrände. Dazu gehören Substanzen wie: Benzin, Benzol, Öl, Fett, Farbe, Teer, etc.

PFAS Definition

„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1

„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten ‚C8-Fluorchemie’“.2

Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)

Seit 2020 ist PFOA in der EU nicht mehr erlaubt. Der maximale Prozentsatz an PFOA beträgt 0,0000025 Gew.-%. Ab 2023 ist die Verwendung von PFOA in Feuerlöschmitteln komplett untersagt.

Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)

Einer EU-Richtlinie von 2011 nach, darf PFOS maximal 0,001 % des Gewichts der Feuerlöschmittel ausmachen.

Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.

Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“3

Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.

Zu den kurzkettigen PFCA gehören also

  • Perfluorbutansäure (PFBA)
  • Perfluorpentansäure (PFPeA)
  • Perfluorhexansäure (PFHxA)
  • Perfluorheptansäure (PFHpA)

Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“4

Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5

Inhaltsstoffe derzeitiger Schaumlöschmittel

Heutzutage werden PFC-Schaummittel in Schaumfeuerlöschern eingesetzt. Sie basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und sind daher in der Regel frei von PFOA (langkettigen C8-Telomeren). Das Umweltbundesamt bemüht sich um eine Regulierung von C6-basierte PFHxAs auf EU-Ebene.

 

Quellen:
1 Webseite des Umweltbundesamtes, „Perfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS“, Abs. 1 + 2, Stand 18.08.2022
2, 3, 4, 5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), (PDF), Stand 18.08.2022

2. Wann tritt das Verbot in Kraft?

Eine Entscheidung über PFAS-Grenzwerte und deren Bedingungen werden im Jahr 2024 erwartet. Direkt im Anschluss ist mit einem Verbot fluorhaltiger Löschmittel zu rechnen.

Betreiber haben dann 6 Monate nach Inkrafttreten Zeit, um auf fluorfreie Alternativen umzusteigen. Ab dem Zeitpunkt werden Fluorsubstanzen in Löschschäumen nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt zu sein. (siehe Punkt 7)

3. Was muss ich beachten, wenn ich jetzt einen neuen Feuerlöscher benötige?

Wenn Sie Ihren fluorbasierten Schaumlöscher jetzt ersetzen oder austauschen müssen, empfehlen wir Ihnen direkt auf fluorfreie Schaumlöscher umzusteigen. Es ist auf lange Sicht die beste Lösung für Kosten und Umwelt.

Prüfen Sie zunächst, welche Brandklassen es in Ihrem Fall abzudecken gilt. Sollten Sie nicht explizit mit großen Mengen brennbaren Flüssigkeiten umgehen (Brandklasse B), stehen Ihnen fluorfreie Alternativen zur Verfügung und u. U. sind Schaumlöscher dann gar nicht erforderlich.

Brandklasse A

Brandklasse A sind Brände fester Stoffe, meist organischer Natur, die unter Glutbildung abbrennen. (z. B. Holz, Papier, Textilien, Kohle, etc.) Sie besteht in vielen Büros und Verkaufsräumen. Hier sind Feuerlöscher mit einer wirksamen Salzlösung auf Wasserbasis ideal. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, biologisch sehr gut abbaubar und extrem leistungsstark. Effektiv-Salzlösungen können Brände der Klasse A genauso gut oder besser löschen als Hochleistungsschäume.

Brandklasse B

Hierfür sind CO2-Feuerlöscher besonders gut geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, frostbeständig, nicht leitend und löscht Brände vollständig. Für Brände der Klasse A, sind sie jedoch nicht geeignet. Obwohl ABC-Trockenlöscher fluorfrei sind, werden sie nicht für die Verwendung in Innenräumen empfohlen, sondern sollten im Freien, in Garagen, Fahrzeugen, Heizungsanlagen, der chemischen Industrie usw. verwendet werden, da nach den Löscharbeiten starke Verschmutzungen zurückbleiben.

4. Mein Schaumlöscher muss bald ausgetauscht werden. Was muss ich jetzt beachten?

Löschmittel werden in der Regel alle 4 bis 8 Jahre ausgetauscht. Das heißt, bei einer jetzigen Nachfüllung mit fluorhaltigem Löschmittel kann es passieren, dass Sie sie nach Inkrafttreten des Verbots nicht mehr verwenden dürfen. Daher sollten Sie beim Austausch des Löschmittels direkt auf eine fluorfreie Alternative umsteigen.

5. Können fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umgerüstet werden?

Das kommt auf die Bauart des Feuerlöschers an:

Eine versiegelte Kartusche mit einem fluorhaltigen Feuerlöschkonzentrat kann aus einem, nach 2016 hergestellten Schaumfeuerlöscher, entfernt werden, um das Gerät in einen fluorfreien Feuerlöscher umzuwandeln. Da jedoch der Schaumstoffschlauch entfernt wurde, ist der Feuerlöscher nach der Umrüstung nicht zum Löschen von Bränden der Klasse B geeignet. Ein so modifizierter Feuerlöscher deckt nur die Brandklasse A ab. Daher ist es wichtig, bei der Nachrüstung bestehender Anlagen die hausinterne Brandklasse zu prüfen.

Besitzen die Schaumfeuerlöscher keine Kartusche mit dem Schaumkonzentrat, ist eine Umrüstung nicht möglich, da sich das Löschmittel direkt im Löschmittelbehälter befindet und über die Zeit den Behälter kontaminiert. Daher muss der Behälter gründlich gespült werden, um alle Rückstände des fluorhaltigen Löschmittels zu entfernen. Löschmittel und Reinigungslösungen müssen gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.

Auch wenn in unmittelbar nach dem Spülen eingefüllten frischen Löschmitteln keine Fluorchemikalien nachweisbar sind, gibt es aktuell keine dauerhafte Gewissheit, dass die Löschmittel auch nach Wochen, Monaten oder Jahren rückstandsfrei von der Innenbeschichtung des Behälters abgelöst wurden. Demnach sollten fluorhaltige Schaumlöscher durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden.

6. Gibt es keine anderen Löschmittel?

Das wichtigste vorweg: Mit Schaumlöschmittel können beide Brandklassen (A und B) abgedeckt werden. Andere Löschmittel existieren, sind jedoch meist nur für bestimmte Brandklassen geeignet.

 

  • ABC-Pulver ist ähnlich stark wie Schaum, hinterlässt nach den Löschen aber erheblich mehr Rückstände. Daher wird Löschuplver in Außenbereichen, Garagen, Parkhäusern etc. empfohlen.
  • CO2-Feuerlöscher hinterlassen fast keine Rückstände, sind fluorfrei, frostbeständig und nicht leitend. Sie sind zwar für die Brandschutzklasse B geeignet, decken aber im Gegensatz zu Schaumlöschern nicht die Brandschutzklasse A ab.
  • Wasserlöscher sind gut, Feuerlöscher mit wirksamer Kochsalzlöscher darüber hinaus hervorragend zum Löschen von Bränden der Klasse A geeignet. Dazu gehören Brände mit brennenden festen Stoffen, wie z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle und Autoreifen. Im Gegensatz zu Schaumlöschern wird die Brandklasse B nicht abgedeckt.
7. Welche Auflagen sind zu beachten, wenn flurohaltige Schaumfeuerlöscher nach der Übergangsfrist weiterhin verwendet werden sollen?

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Bedingungen vor, unter denen auch nach Ablauf der 6-monatigen Übergangsfrist, fluorierte Feuerlöscher weiterhin eingesetzt werden dürfen. Diese sind aus dem Restriktionsvorschlag der ECHA entnommen, der unten zusätzlich verlinkt ist.

  • PFAS-haltige Schaumlöschmittel dürfen nur zum Löschen von Flüssigkeitsbränden (Klasse B) verwendet
  • Die Verwendung von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen muss begründet werden, inklusiv einer Bewertung technischer und wirtschaftlicher Alternativen.
  • Soweit technisch und wirtschaftlich akzeptabel, sollten Emissionen in die Umwelt und der direkte und indirekte Kontakt mit Löschschaum minimiert werden.
  • Für PFAS-haltige Brandbekämpfungsschäume muss ein Managementplan erstellt werden, der jährlich überprüft werden muss. In diesem ist eine Begründung für die Verwendung von PFAS-haltigen Löschmitteln, sowie Angaben zu den Nutzungsbedingungen und zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Schaums darzulegen. Auf Anfrage ist dieser den Vollzugsbehörden vorzulegen.
  • Alle gelagerten Löschmittel müssen fachgerecht entsorgt werden. Dabei ist vor allem der Trinkwasserschutz zu beachten. Die Entsorgung ist zu
  • Fluorhaltige Schaumlöscher sind mit folgendem Hinweis zu kennzeichnen: „WARNUNG: enthält Per- und Poly­fluor­alkyl­substanzen (PFAS)“
  • Nach maximal fünf Jahren nach Inkrafttreten des Verbots dürfen fluorhaltige Schaumlöscher auch bei B-Bränden nicht mehr eingesetzt werden.

Originaler Restriktionsvorschlag der ECHA

8. Wie erkenne ich, ob meine Feuerlöscher fluorhaltige Löschmittel enthalten?

Gerne prüfen wir für Sie, ob es sich bei Ihrem Feuerlöscher um einen, vom Verbot erfassten, fluorhaltigen Schaumlöscher handelt.

Dazu erstellen Sie einfach ein Foto des Feuerlöschers, wo folgende Angaben gut sichtbar sind:

  • Typenschild
  • Wartungsaufkleber
  • KB-Nummer

Im Anschluss senden Sie das Foto einfach als JPG- oder PNG-Datei, inklusive Ihrer Kontaktdaten an:

service@liesenkoetter.de

9. Was mache ich mit meinen alten Feuerlöschern bzw. mit den fluorhaltigen Löschmitteln?

Löschschaum wird als gefährlicher Abfall eingestuft und darf niemals in die Umwelt und Kanalisation gelangen oder im Hausmüll entsorgt werden. Bei der Entsorgung eines Feuerlöschers oder Löschmittels haftet der „Abfallerzeuger“ für Transportschäden und unsachgemäße Entsorgung.

Überlassen Sie die Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln daher Fachleuten. Der Brandschutz Liesenkötter verfügt über eine freiwillige Rücknahme nach § 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz, um sicherzustellen, dass  Feuerlöscher und Löschmittel ordnungsgemäß entsorgt und weiterverarbeitet werden. Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen, um Ihrer Nachweispflicht nachzukommen.

Fordern Sie jetzt einfach Ihr Entsorgungsangebot an.

Der Beschränkungs-Vorschlag der ECHA sieht vor, dass fluorhaltige Schaumlöscher bei Inkrafttreten des Verbots mit einem entsprechenden Warnhinweis gekennzeichnet werden müssen. Hier ist der Vertreiber in die Pflicht genommen.

Im Rahmen unserer Prüf- und Wartungsarbeiten werden wir ab Herbst 2022 diese Warnung auf allen fluorhaltigen Schaumfeuerlöschern anbringen. Auf diese Weise gibt es im Falle eines Verbots keine Probleme und die Verpflichtungen des Betreibers sind erfüllt.