Der Brandschutz Liesenkötter
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Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitskennzeichnung / Beschilderung

Unternehmen sind dazu verpflichtet, durch organisatorische und technische Maßnahmen die Gefahren für Personen an Arbeitsstätten zu minimieren. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung von Personen zu verhüten bzw. einzugrenzen, sind zusätzliche Sicherheitskennzeichnungen erforderlich. Dazu werden Sicherheitszeichen eingesetzt, die auf ständige Verbote, Warnungen oder Gebote hinweisen bzw. Hinweise geben, die im Hinblick auf die Sicherheit an Arbeitsstätten relevant sind. Dies betrifft Aspekte des Arbeitsschutzes ebenso wie Aspekte des betrieblichen Brandschutzes.

Die Regeln und Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 1.3 getroffen und in der ASR A1.3 konkretisiert. Einzelheiten zur Beschaffenheit von Sicherheitskennzeichnungen und Sicherheitszeichen sind in einer Reihe von Normen niedergelegt. Für die Entscheidung darüber, ob eine Sicherheitskennzeichnung notwendig ist, muss eine Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der fachgerechten Planung und Installation rechtskonformer Sicherheitskennzeichnungen in Ihrem Betrieb.

Wartung der Sicherheitskennzeichnung / Beschilderung

Die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt oder ergänzt werden. In welchen Abständen diese Überprüfung erfolgt, hängt im Einzelfall von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab. Für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung Ihrer Sicherheitskennzeichnungen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.