Stand-Alone Rauchmelder
Für private Haushalte sind batteriebetriebene Stand-Alone-Rauchwarngeräte auf Grund des günstigen Preises und der unkomplizierten Installation und Wartung meist die beste Lösung. Wir bieten Ihnen für die regelkonforme Ausstattung von Privatwohnung und Beriebsflächen mit Rauchwarngeräten eine Auswahl qualitativ hochwertiger Geräte unterschiedlicher Typen.
Rauchwarngeräte müssen in ihren technischen Spezifika der DIN 14676 entsprechen. In der Regel werden optische Rauchmelder eingesetzt. Optische Rauchwarngeräte reagieren auf den Rauch der bei einem Brand entsteht. Dringt Rauch in die Messkammer des Rauchmelders ein, wird entweder die abnehmende Lichtstärke eines Infrarotstrahls gemessen, oder ein Infrarotstrahl durch Brechung bzw. Streuung auf einen Sensor umgelenkt, sodass Alarm ausgelöst wird. Hochwertige Rauchwarngeräte reagieren sehr sensibel und lösen zuverlässig und schnell Alarm aus, wenn durch einen Brand Rauch entsteht.
Installation & Wartung von Stand-Alone-Rauchmeldern
Es ist in fast allen Bundesländern die Aufgabe des Vermieters bzw. des Eigentümers einer Wohnung, der Pflicht zur Installation von Rauchwarngeräten nachzukommen. Rauchmelder können Leben retten. Darüber hinaus kann im Schadensfall der Versicherungsschutz gemindert werden oder völlig erlöschen, wenn kein ordnungsgemäßer Brandschutz vorhanden ist.
Rauchwarngeräte müssen entsprechend der DIN 14676 mindestens einmal jährlich gewartet werden. Bei einigen Geräten ist auch ein kürzeres Wartungsintervall vorgesehen. Neben der Sichtkontrolle und der Sicherstellung der richtigen Positionierung des Rauchmelders beinhaltet die regelmäßige Wartung auch eine Reinigung des Gerätes und eine manuelle Funktionsprüfung. Gegebenenfalls werden außerdem die Batterien getauscht oder der Rachmelder repariert oder ausgetauscht.
In vielen Fällen ist der Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung verpflichtet, die regelmäßige Wartung der Rauchwarngeräte zu veranlassen. Die Wartungskosten können dabei in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern Sie als sonstige Betriebskosten in den Mietvertrag aufgenommen sind.
Als Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes übernehmen wir gerne die sachgerechte Planung und Installation sowie die regelmäßige Wartung Ihrer Rauchwarngeräte.
Installation & Wartung von Stand-Alone-Rauchmeldern
Es ist in fast allen Bundesländern die Aufgabe des Vermieters bzw. des Eigentümers einer Wohnung, der Pflicht zur Installation von Rauchwarngeräten nachzukommen. Rauchmelder können Leben retten. Darüber hinaus kann im Schadensfall der Versicherungsschutz gemindert werden oder völlig erlöschen, wenn kein ordnungsgemäßer Brandschutz vorhanden ist.
Rauchwarngeräte müssen entsprechend der DIN 14676 mindestens einmal jährlich gewartet werden. Bei einigen Geräten ist auch ein kürzeres Wartungsintervall vorgesehen. Neben der Sichtkontrolle und der Sicherstellung der richtigen Positionierung des Rauchmelders beinhaltet die regelmäßige Wartung auch eine Reinigung des Gerätes und eine manuelle Funktionsprüfung. Gegebenenfalls werden außerdem die Batterien getauscht oder der Rachmelder repariert oder ausgetauscht.
In vielen Fällen ist der Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung verpflichtet, die regelmäßige Wartung der Rauchwarngeräte zu veranlassen. Die Wartungskosten können dabei in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern Sie als sonstige Betriebskosten in den Mietvertrag aufgenommen sind.
Als Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes übernehmen wir gerne die sachgerechte Planung und Installation sowie die regelmäßige Wartung Ihrer Rauchwarngeräte.