Verbot von PFAS in Schaumlöschmitteln
EU untersagt PFAS-haltige Feuerlöschschäume
Mit der EU-Verordnung 2025/1988, die am 23. Oktober 2025 in Kraft trat, wird der Einsatz von PFAS in Feuerlöschschäumen praktisch beendet. Ab Oktober 2026 gelten die neuen Regelungen stufenweise. Unternehmen und Anwender sollten sich frühzeitig über Fristen und erforderliche Maßnahmen informieren.
Warum ein Verbot notwendig ist
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) wurden lange Zeit wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten verwendet. Heute ist jedoch bekannt, dass diese Stoffe weltweit in der Umwelt, im Grundwasser und über die Nahrungskette sogar im menschlichen Blut nachweisbar sind. Wissenschaftliche Studien bringen PFAS mit verschiedenen gesundheitlichen Problemen in Verbindung, darunter auch chronische Erkrankungen.
Ein weiteres Problem ist ihre extreme Beständigkeit: PFAS bauen sich in der Natur kaum oder gar nicht ab. Aus diesem Grund hat die Europäische Union beschlossen, PFAS-haltige Erzeugnisse so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Hersteller müssen künftig auf fluorfreie Alternativen umsteigen. Da dies technisch nicht überall sofort umsetzbar ist, erfolgt das Verbot für Schaumlöschmittel in mehreren Stufen.
Zentrale Stichtage für das PFAS-Verbot
23. Oktober 2026
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Feuerlöscher mit PFAS-haltigem Schaumlöschmittel – sowohl tragbare als auch fahrbare Feuerlöschgeräte – nicht mehr verkauft oder in Verkehr gebracht werden. Bereits im Vorfeld sollte der Handel keine entsprechenden Feuerlöscher mehr anbieten.
23. April 2027
Für alkoholbeständige Schaumlöschmittel mit PFAS endet an diesem Datum ebenfalls die Zulassung für tragbare und fahrbare Feuerlöscher. Diese Speziallöschmittel werden vor allem dort eingesetzt, wo brennbare polare Flüssigkeiten wie Aceton, Methanol, Ethanol oder Isopropanol vorkommen.
31. Dezember 2030
Spätestens bis zu diesem Termin ist der Einsatz sämtlicher PFAS-haltiger Feuerlöscher untersagt. Alle noch vorhandenen Geräte müssen bis dahin durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden. In der Übergangszeit können je nach Stoffklasse zusätzliche Einschränkungen gelten, beispielsweise für bestimmte PFAS wie PFHxA.
Unverbindliche Handlungsempfehlung für Unternehmen
Unternehmen sollten möglichst auf den weiteren Einsatz fluorhaltiger Feuerlöscher verzichten und vorhandene Geräte zeitnah ersetzen. Wenn solche Löschgeräte noch im Betrieb sind, sollten sie nicht mehr bei Bränden fester Stoffe (Brandklasse A) verwendet werden, sondern ausschließlich bei Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B). Dabei ist strikt darauf zu achten, dass Löschschaum und das entstehende Schaum-Wasser-Gemisch aufgefangen und anschließend sachgerecht entsorgt werden.
Ausnahmefälle
In bestimmten Einsatzbereichen – etwa bei Bränden polarer Flüssigkeiten – stehen derzeit noch nicht immer geeignete alkoholbeständige, PFAS-freie Schaumlöschmittel zur Verfügung. In solchen Fällen dürfen fluorhaltige Spezialschäume vorübergehend weiter genutzt werden, allerdings nur unter strenger Berücksichtigung des Umwelt- und Gewässerschutzes. Dieses Vorgehen entspricht den aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Umweltbelastungen müssen dabei konsequent vermieden werden, auch bei Wartung, Prüfung und Instandhaltung der Geräte. Ergänzende Hinweise enthält das Merkblatt des Bundesverbandes Technischer Brandschutz (bvfa) zum Verbot von PFAS-haltigen Schaumlöschern.
Relevanz für Brandschutzbeauftragte und Betreiber
Bei der Auswahl und Bereitstellung von Feuerlöschern in Betrieben ist gemäß ASR A2.2 (Abschnitt 5.2) sicherzustellen, dass die eingesetzten Löschmittel keine unnötigen Folgeschäden verursachen. Für Brandschutzverantwortliche bedeutet das, auch die gesundheitlichen und ökologischen Risiken der eingesetzten Löschmittel zu berücksichtigen. Da bestimmte Stoffe inzwischen als gefährlich eingestuft sind und bereits verboten wurden oder in naher Zukunft nicht mehr zulässig sein werden, ist eine frühzeitige Umstellung ratsam.
Wir empfehlen daher, den Betrieb bereits jetzt auf PFAS-freie Alternativen umzustellen, um rechtssicher, nachhaltig und verantwortungsvoll zu handeln.
Fragen und Antworten
1. Definition: "Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen" (PFAS)?
Zusätze auf Fluorbasis in Feuerlöschschäumen erlauben eine effektive Brandbekämpfung von Bränden der Klasse B – Flüssigkeitsbrände. Dazu gehören Substanzen wie: Benzin, Benzol, Öl, Fett, Farbe, Teer, etc.
PFAS Definition
„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1
„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten ‚C8-Fluorchemie’“.2
Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)
Seit 2020 ist PFOA in der EU nicht mehr erlaubt. Der maximale Prozentsatz an PFOA beträgt 0,0000025 Gew.-%. Ab 2023 ist die Verwendung von PFOA in Feuerlöschmitteln komplett untersagt.
Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Einer EU-Richtlinie von 2011 nach, darf PFOS maximal 0,001 % des Gewichts der Feuerlöschmittel ausmachen.
„Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.
Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“3
„Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.
Zu den kurzkettigen PFCA gehören also
- Perfluorbutansäure (PFBA)
- Perfluorpentansäure (PFPeA)
- Perfluorhexansäure (PFHxA)
- Perfluorheptansäure (PFHpA)
Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“4
„Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5
Inhaltsstoffe derzeitiger Schaumlöschmittel
Heutzutage werden PFC-Schaummittel in Schaumfeuerlöschern eingesetzt. Sie basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und sind daher in der Regel frei von PFOA (langkettigen C8-Telomeren). Das Umweltbundesamt bemüht sich um eine Regulierung von C6-basierte PFHxAs auf EU-Ebene.
Quellen:
1 Webseite des Umweltbundesamtes, „Perfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS“, Abs. 1 + 2, Stand 18.08.2022
2, 3, 4, 5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), (PDF), Stand 18.08.2022
2. Wann tritt das Verbot in Kraft?
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2025/1988 am 23. Oktober 2025 wird der Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen weitgehend untersagt. Ab Oktober 2026 greifen die neuen Vorgaben schrittweise. Unternehmen und Anwender sind daher gut beraten, sich frühzeitig über Übergangsfristen und notwendige Anpassungen zu informieren.
3. Was muss ich beachten, wenn ich jetzt einen neuen Feuerlöscher benötige?
Wenn Sie Ihren fluorbasierten Schaumlöscher jetzt ersetzen oder austauschen müssen, empfehlen wir Ihnen direkt auf fluorfreie Schaumlöscher umzusteigen. Es ist auf lange Sicht die beste Lösung für Kosten und Umwelt.
Prüfen Sie zunächst, welche Brandklassen es in Ihrem Fall abzudecken gilt. Sollten Sie nicht explizit mit großen Mengen brennbaren Flüssigkeiten umgehen (Brandklasse B), stehen Ihnen fluorfreie Alternativen zur Verfügung und u. U. sind Schaumlöscher dann gar nicht erforderlich.
Brandklasse A
Brandklasse A sind Brände fester Stoffe, meist organischer Natur, die unter Glutbildung abbrennen. (z. B. Holz, Papier, Textilien, Kohle, etc.) Sie besteht in vielen Büros und Verkaufsräumen. Hier sind Feuerlöscher mit einer wirksamen Salzlösung auf Wasserbasis ideal. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, biologisch sehr gut abbaubar und extrem leistungsstark. Effektiv-Salzlösungen können Brände der Klasse A genauso gut oder besser löschen als Hochleistungsschäume.
Brandklasse B
Hierfür sind CO2-Feuerlöscher besonders gut geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, frostbeständig, nicht leitend und löscht Brände vollständig. Für Brände der Klasse A, sind sie jedoch nicht geeignet. Obwohl ABC-Trockenlöscher fluorfrei sind, werden sie nicht für die Verwendung in Innenräumen empfohlen, sondern sollten im Freien, in Garagen, Fahrzeugen, Heizungsanlagen, der chemischen Industrie usw. verwendet werden, da nach den Löscharbeiten starke Verschmutzungen zurückbleiben.
4. Mein Schaumlöscher muss bald ausgetauscht werden. Was muss ich jetzt beachten?
Löschmittel werden in der Regel alle 4 bis 8 Jahre ausgetauscht. Das heißt, bei einer jetzigen Nachfüllung mit fluorhaltigem Löschmittel kann es passieren, dass Sie sie nach Inkrafttreten des Verbots nicht mehr verwenden dürfen. Daher sollten Sie beim Austausch des Löschmittels direkt auf eine fluorfreie Alternative umsteigen.
5. Können fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umgerüstet werden?
Das kommt auf die Bauart des Feuerlöschers an:
Eine versiegelte Kartusche mit einem fluorhaltigen Feuerlöschkonzentrat kann aus einem, nach 2016 hergestellten Schaumfeuerlöscher, entfernt werden, um das Gerät in einen fluorfreien Feuerlöscher umzuwandeln. Da jedoch der Schaumstoffschlauch entfernt wurde, ist der Feuerlöscher nach der Umrüstung nicht zum Löschen von Bränden der Klasse B geeignet. Ein so modifizierter Feuerlöscher deckt nur die Brandklasse A ab. Daher ist es wichtig, bei der Nachrüstung bestehender Anlagen die hausinterne Brandklasse zu prüfen.
Besitzen die Schaumfeuerlöscher keine Kartusche mit dem Schaumkonzentrat, ist eine Umrüstung nicht möglich, da sich das Löschmittel direkt im Löschmittelbehälter befindet und über die Zeit den Behälter kontaminiert. Daher muss der Behälter gründlich gespült werden, um alle Rückstände des fluorhaltigen Löschmittels zu entfernen. Löschmittel und Reinigungslösungen müssen gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
Auch wenn in unmittelbar nach dem Spülen eingefüllten frischen Löschmitteln keine Fluorchemikalien nachweisbar sind, gibt es aktuell keine dauerhafte Gewissheit, dass die Löschmittel auch nach Wochen, Monaten oder Jahren rückstandsfrei von der Innenbeschichtung des Behälters abgelöst wurden. Demnach sollten fluorhaltige Schaumlöscher durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden.
6. Gibt es keine anderen Löschmittel?
Das wichtigste vorweg: Mit Schaumlöschmittel können beide Brandklassen (A und B) abgedeckt werden. Andere Löschmittel existieren, sind jedoch meist nur für bestimmte Brandklassen geeignet.
- ABC-Pulver ist ähnlich stark wie Schaum, hinterlässt nach den Löschen aber erheblich mehr Rückstände. Daher wird Löschuplver in Außenbereichen, Garagen, Parkhäusern etc. empfohlen.
- CO2-Feuerlöscher hinterlassen fast keine Rückstände, sind fluorfrei, frostbeständig und nicht leitend. Sie sind zwar für die Brandschutzklasse B geeignet, decken aber im Gegensatz zu Schaumlöschern nicht die Brandschutzklasse A ab.
- Wasserlöscher sind gut, Feuerlöscher mit wirksamer Kochsalzlöscher darüber hinaus hervorragend zum Löschen von Bränden der Klasse A geeignet. Dazu gehören Brände mit brennenden festen Stoffen, wie z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle und Autoreifen. Im Gegensatz zu Schaumlöschern wird die Brandklasse B nicht abgedeckt.
7. Welche Auflagen sind zu beachten, wenn flurohaltige Schaumfeuerlöscher nach der Übergangsfrist weiterhin verwendet werden sollen?
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Bedingungen vor, unter denen auch nach Ablauf der 6-monatigen Übergangsfrist, fluorierte Feuerlöscher weiterhin eingesetzt werden dürfen. Diese sind aus dem Restriktionsvorschlag der ECHA entnommen, der unten zusätzlich verlinkt ist.
- PFAS-haltige Schaumlöschmittel dürfen nur zum Löschen von Flüssigkeitsbränden (Klasse B) verwendet
- Die Verwendung von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen muss begründet werden, inklusiv einer Bewertung technischer und wirtschaftlicher Alternativen.
- Soweit technisch und wirtschaftlich akzeptabel, sollten Emissionen in die Umwelt und der direkte und indirekte Kontakt mit Löschschaum minimiert werden.
- Für PFAS-haltige Brandbekämpfungsschäume muss ein Managementplan erstellt werden, der jährlich überprüft werden muss. In diesem ist eine Begründung für die Verwendung von PFAS-haltigen Löschmitteln, sowie Angaben zu den Nutzungsbedingungen und zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Schaums darzulegen. Auf Anfrage ist dieser den Vollzugsbehörden vorzulegen.
- Alle gelagerten Löschmittel müssen fachgerecht entsorgt werden. Dabei ist vor allem der Trinkwasserschutz zu beachten. Die Entsorgung ist zu
- Fluorhaltige Schaumlöscher sind mit folgendem Hinweis zu kennzeichnen: „WARNUNG: enthält Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)“
- Nach maximal fünf Jahren nach Inkrafttreten des Verbots dürfen fluorhaltige Schaumlöscher auch bei B-Bränden nicht mehr eingesetzt werden.
8. Wie erkenne ich, ob meine Feuerlöscher fluorhaltige Löschmittel enthalten?
Gerne prüfen wir für Sie, ob es sich bei Ihrem Feuerlöscher um einen, vom Verbot erfassten, fluorhaltigen Schaumlöscher handelt.
Dazu erstellen Sie einfach ein Foto des Feuerlöschers, wo folgende Angaben gut sichtbar sind:
- Typenschild
- Wartungsaufkleber
- KB-Nummer
Im Anschluss senden Sie das Foto einfach als JPG- oder PNG-Datei, inklusive Ihrer Kontaktdaten an:
9. Was mache ich mit meinen alten Feuerlöschern bzw. mit den fluorhaltigen Löschmitteln?
Löschschaum wird als gefährlicher Abfall eingestuft und darf niemals in die Umwelt und Kanalisation gelangen oder im Hausmüll entsorgt werden. Bei der Entsorgung eines Feuerlöschers oder Löschmittels haftet der „Abfallerzeuger“ für Transportschäden und unsachgemäße Entsorgung.
Überlassen Sie die Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln daher Fachleuten. Der Brandschutz Liesenkötter verfügt über eine freiwillige Rücknahme nach § 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz, um sicherzustellen, dass Feuerlöscher und Löschmittel ordnungsgemäß entsorgt und weiterverarbeitet werden. Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen, um Ihrer Nachweispflicht nachzukommen.
Fordern Sie jetzt einfach Ihr Entsorgungsangebot an.








