Brandschutzschulungen / Löschübungen
Die Vorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes in Betrieben sehen vor, dass Mitarbeiter an Schulungen teilnehmen, um im Brandfall Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Wie viele Beschäftigte eines Unternehmens an Brandschutzübungen teilnehmen müssen, hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab. Die rechtlichen Vorgaben werden im Einzelnen in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt.
Das Gesetz sieht auch vor, dass abhängig von der Betriebsgröße, der Art des Unternehmens, der spezifischen Brandgefährdung, der Konzentration von Werten, die durch einen Brand gefährdet sind sowie der Anzahl der im Betrieb befindlichen Personen eine ausreichend hohe Zahl entsprechend geschulter Brandhelfer benannt werden muss. Die genaue Anzahl der Brandhelfer, die in einem konkreten Fall zu erfüllen ist, ergibt sich aus den Bestimmungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ARS). Bei normaler Brandgefährdung ist in der Regel die Schulung und Benennung von fünf Prozent der Beschäftigten als Brandhelfer ausreichend. Als Ihr Partner in Fragen des Brandschutzes helfen wir Ihnen gerne dabei, den Bedarf an Brandhelfern für Ihren Betrieb entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu ermitteln und übernehmen die fachgerechte Schulung Ihrer Beschäftigten.
Brandschutzschulungen von Brandschutzprofis
Wir sorgen dafür, dass Ihre Angestellten optimal auf den Brandfall vorbereitet sind. Unser qualifiziertes und erfahrenes Schulungspersonal verfügt über umfangreiches Fachwissen, das es gerne an Ihre Mitarbeiter weitergibt. Gegenstand der Schulungen sind sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Übungen. Zu den vermittelten Lehrinhalten zählen z.B. das Verhalten im Brandfall, die Brandschutzordnung, Kenntnisse zu brandschutztechnischen Einrichtungen, Kenntnisse zu den Flucht- und Rettungswegen sowie die Handhabung von Feuerlöschgeräten.
Im Fokus der Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Durch eine gute Schulung werden Ihre Mitarbeiter im Sinne der ASR in die Lage versetzt, im Brandfall schnell und angemessen zu reagieren. So gewährleisten Sie nicht nur die Sicherheit Ihrer Angestellten, sondern vermeiden auch unnötige Brandschäden. Die ASR empfiehlt, Brandschutzunterweisungen und Löschübungen alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen.
Brandschutzschulungen von Brandschutzprofis
Das Ziel von Brandschutzschulungen ist es, dafür zu sorgen, dass in allen Abteilungen eines Betriebes eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer nach ASR ausgebildet ist, um im Brandfall Feuerlöschgeräte und -Einrichtungen richtig bedienen und eine geordnete Evakuierung des Gebäudes gewährleisten zu können.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Angestellten optimal auf den Brandfall vorbereitet sind. Unser qualifiziertes und erfahrenes Schulungspersonal verfügt über umfangreiches Fachwissen, das es gerne an Ihre Mitarbeiter weitergibt. Gegenstand der Schulungen sind sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Übungen. Zu den vermittelten Lehrinhalten zählen z.B. das Verhalten im Brandfall, die Brandschutzordnung, Kenntnisse zu brandschutztechnischen Einrichtungen, Kenntnisse zu den Flucht- und Rettungswegen sowie die Handhabung von Feuerlöschgeräten.
Im Fokus der Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Durch eine gute Schulung werden Ihre Mitarbeiter im Sinne der ASR in die Lage versetzt, im Brandfall schnell und angemessen zu reagieren. So gewährleisten Sie nicht nur die Sicherheit Ihrer Angestellten, sondern vermeiden auch unnötige Brandschäden. Die ASR empfiehlt, Brandschutzunterweisungen und Löschübungen alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen.