Der Brandschutz Liesenkötter
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PFAS Regulierung – Fluorverbot bei Feuerlöschern und Löschmitteln

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Der neue Schilderkatalog

01.06.2019 | News

Ab sofort finden Sie auf unserer Homepage auch den neuen Schilderkatalog für 2018.

Der Schilderkatalog bietet eine Fülle an Brandschutzzeichen, Verbotsschildern etc.

PFAS Regulierung – Fluorverbot bei Feuerlöschern und Löschmitteln

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Für eine Welt ohne Fluor.

2006

PFOS wird verboten

Die Untersagung von PFOS wurde im Jahr 2006 durch die Verordnung (EU) 2006/122/EG rechtlich festgelegt. Im Kontext von Löschschäumen, die PFOS enthalten, wird oft von der C12-Chemie gesprochen, manchmal auch von C8. Diese Bezeichnungen beziehen sich auf die Anzahl der Kohlenstoffatome in der Molekülstruktur, wobei C12 auf eine erhöhte Konzentration an halogeniertem Fluor hinweist.

2015

Erster Feuerlöscher ohne Fluortenside und Lösungsmittel

2015 präsentierte das Unternehmen Feuerschutz Jockel auf der Interschutz-Messe den ersten Feuerlöscher ohne Fluortenside und Lösungsmittel – ein wegweisender Schritt. Unter dem Namen GREEN GENERATION stellten sie eine gesamte Produktfamilie fluorfreier Feuerlöscher vor. Zusätzlich zur Produktlinie bietet GREEN GENERATION auch praktische Anleitungen für den Einsatz fluorfreier Alternativen im Feuerschutz.

2019

Green Deal der EU

Im Rahmen des Green Deals sind einige der festgelegten Ziele unter anderem die Reduzierung oder gar der Verzicht auf persistente Substanzen. Dies soll dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sicherzustellen.

2020

Green Deal der EU

Im Rahmen des Green Deals sind einige der festgelegten Ziele unter anderem die Reduzierung oder gar der Verzicht auf persistente Substanzen. Dies soll dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sicherzustellen.

2021

Verbot von PFOA

Seit dem 4. Juli 2020 sind PFOA-Verbindungen verboten. Bei PFOA wird oft von der C8-Chemie gesprochen, was auf eine Molekülstruktur mit acht Kohlenstoffatomen hinweist. Diese C8-Chemie stellt eine Alternative zur C12-Chemie dar und enthält halogenisiertes Fluor.

2022

Antrag auf Regulierung von PFAS in Feuerlöschschäumen

Der Antrag zur Regulierung von PFAS in Feuerlöschschäumen wurde genehmigt, und der Prozess wurde eingeleitet. Die öffentliche Konsultationsphase erstreckte sich bis zum 23. September 2022.

2023

Konsultationsverfahren der ECHA zur Regulierung von PFAS in Feuerlöschschäumen

Das Konsultationsverfahren der ECHA zur Regulierung von PFAS in Feuerlöschschäumen ist seit dem 23. März 2022 in vollem Gange und erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Monaten. Dieses Verfahren betrifft eine beeindruckende Anzahl von mehr als 4.700 verschiedenen Substanzen, die zur Gruppe der Perfluoralkylchemikalien gehören.

Annahmeschluss ECHA

Das Konsultationsverfahren wird am 23. September 2022 abgeschlossen sein. Die voraussichtliche Veröffentlichung der entsprechenden Regulierung ist für die Jahre 2023 oder 2024 geplant.

20..

Mögliche Regulierung von PFAS in Feuerlöschschäumen

Bis spätestens 2024 wird eine umfassende Regulierung sämtlicher PFAS in Feuerlöschschäumen erwartet. Diese Regulierung wird voraussichtlich die zukünftige Verwendung von Löschschäumen, die PFAS enthalten, erheblich einschränken oder sogar gänzlich untersagen.

Neue Regelungen bei Inkrafttreten der Europäischen Verordnung

nach 6 Monaten

Ab dem 6. Monat nachdem die Europäische Verordnung in Kraft getreten ist, dürfen PFAS-haltige Schaumfeuerlöscher nur noch unter strengen Auflagen verwendet werden. PFAS-haltige Konzentrate mit einem Grenzwert von mehr als 1000 ppb dürfen danach nur noch und ausschließlich bei Brandgefährdungen der Kategorie B eingesetzt werden.

• Im Zuge der Umstellung auf fluorfreie Alternativen muss der Betreiber seinen Dokumentationsprozess und seine Gefährdungsbeurteilung überarbeiten.
• Es muss ausführlich dargelegt werden, wie die „Reduzierung von Emissionen in die Umwelt und auf den Menschen“ gewährleistet wird.
• Es ist erforderlich, eine Begründung und Machbarkeitsanalyse für eine angemessene Alternative vorzulegen.
• Alle bereits im Umlauf befindlichen Feuerlöscher, die PFAS enthalten, müssen gekennzeichnet werden.

nach 18 Monaten

Für Berufs- und Freiwillige Feuerwehren gibt es eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten nach dem Beginn der Verordnung.

Risk-Centren und praktische Brandschutz-Übungen, die PFAS-Löscher verwenden, sind nach Ablauf von 18 Monaten nicht mehr gestattet. Es sei denn, es handelt sich um Löschanlagen, für die Tests, Funktionsprüfungen und Löschmittelprüfungen durchgeführt werden. Nach 10 Jahren ist auch diese Verwendung untersagt.

nach 5 Jahren

In Bezug auf alle Sektoren, die bisher nicht erwähnt wurden, wie Handel, Gewerbe, soziale Einrichtungen gemäß SEVESO III, usw., gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

• Gleichfalls beträgt die Übergangsfrist für tragbare und fahrbare Feuerlöscher fünf Jahre (entsprechend EN3-7 und EN1866).
• Für die zivile Schifffahrt und Binnenschifffahrt wird ebenfalls auf eine fünfjährige Übergangszeit verwiesen. Hinsichtlich Löschanlagen auf Schiffen beträgt die Übergangsfrist drei Jahre.

nach 10 Jahren

Feuerwehren, die an Flughäfen, in der Bundeswehr, auf Offshore- und Onshore-Öl- und Gasanlagen, in Kraftwerken, auf Mülldeponien, in Lebensmittelproduktionsbetrieben sowie in Metallproduktions- und -verarbeitungseinrichtungen tätig sind, haben einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Inkrafttreten der Verordnung, um sich anzupassen.

Für alle anderen Bereiche ist es nach Ablauf von zehn Jahren nicht gestattet, PFAS mit einem Wert über 1000 ppb herzustellen, zu verwenden, zu verarbeiten oder anderweitig zu nutzen.